Erläuterungen
Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf monatliches Pflegegeld, wenn Sie bei der Pflegekasse eine Pflegeperson hinterlegt haben, für deren Aufwendungen das Pflegegeld gedacht ist.
Pflegesachleistungen: Ab Pflegegrad 2 haben Sie auch Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen. Der Begriff ist leider missverständlich. Eigentlich müsste es Pflegedienstleistungen heißen. Denn dieses Budget kann nur durch Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden.
Kombinationsleistung: Wenn Sie sowohl durch professionelle Pflegekräfte eines Pflegedienstes als auch durch Ihre private Pflegeperson versorgt werden, erhalten Sie das Pflegegeld nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig. Dies nennt man Kombinationsleistung, weil die Pflegekasse sowohl für Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld zahlt. Unser Pflegegeld-Rechner zeigt das prozentuale Verhältnis von Pflegegeld zu Pflegesachleistungen. Mit dem Schieberegler können Sie leicht das Verhältnis nachvollziehen.
Wichtig: Wenn Sie Kombinationsleistungen ab einem bestimmten Monat in Anspruch nehmen wollen, ist es nötig, dass Sie einmalig vorab Ihre Pflegekasse darum bitten, Ihre Leistungen auf Kombinationsleistungen umzustellen.
Dadurch wird bei der Pflegekasse ein Schalter umgelegt, so dass nicht mehr zum Ersten des Folgemonats das volle Pflegegeld überwiesen wird. Stattdessen wartet die Pflegekasse dann auf unsere Abrechnung der Pflegesachleistungen, damit sie das restliche Pflegegeld ausrechnen und überweisen kann (im Grunde nicht anders als mit unserem obigen Pflegegeldrechner).
Somit kommt es also nach Umstellung auf Kombinationsleistungen einmalig zu einer Verzögerung bei der Pflegegeldzahlung von ca. 5-6 Wochen, abhängig davon, wann wir den Leistungsnachweis des Monats von Ihnen unterschrieben zurückbekommen und mit der Kasse abgerechnet haben. In der Regel rechnen wir so schnell wie möglich am Anfang des Folgemonats unsere erbrachten Leistungen mit den Kassen ab.
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